Dealfront: Zwei kritische Fragen zu Datenqualität und Datenschutz
Warum Daten von Dealfront sowohl rechtliche als auch operative Risiken bergen
Immer wieder erreichen uns Fragen von Vertriebsteams: Ist Dealfront wirklich DSGVO-konform? Die Unsicherheit ist berechtigt, denn es gibt konkrete Beschwerden über E-Mail-Adressen von Entscheidern, die in der Datenbank auftauchen – und deren Verwendung für Werbezwecke datenschutzrechtlich fragwürdig ist.
Als in Deutschland ansässiger Anbieter ist Dealfront vollumfänglich an die deutschen Datenschutzregeln gebunden. Doch genau hier liegt das Problem: Die Art, wie Kontaktdaten beschafft werden, wirft erhebliche Fragen auf. Und das nicht nur rechtlich – auch die Qualität dieser Daten lässt oft zu wünschen übrig.
Problem 1: LinkedIn als Datenquelle – die Qualitätsfalle
Dealfront nutzt LinkedIn-Profile als eine zentrale Quelle für Entscheider-Kontakte. Das klingt zunächst logisch: Millionen berufliche Profile, strukturierte Informationen, direkt verfügbar. Doch in der Praxis zeigt sich ein massives Qualitätsproblem.
Die ernüchternde Realität: Bis zu 30% falsche Ansprechpartner
Unsere Tests – und die Erfahrungen zahlreicher Vertriebsteams – offenbaren eine alarmierende Fehlerquote:
Bis zu 30% der LinkedIn-basierten Kontakte sind falsch oder veraltet.
Das bedeutet konkret:
- Jeder dritte kontaktierte Ansprechpartner ist der Falsche
- Positionen stimmen nicht, weil Profile nicht aktualisiert werden
- Mitarbeiter haben das Unternehmen längst verlassen
- Entscheidungskompetenzen werden falsch eingeschätzt
Warum LinkedIn-Daten so unzuverlässig sind
Die Grundproblematik ist einfach: LinkedIn ist ein selbstgepflegtes Netzwerk. Die Datenqualität hängt vollständig davon ab, ob und wie oft Nutzer ihre Profile aktualisieren.
Typische Szenarien:
- Ein Manager wechselt intern die Position – LinkedIn-Profil bleibt unverändert
- Mitarbeiter verlassen das Unternehmen – Profil zeigt noch die alte Firma
- Führungskräfte pflegen ihre Profile gar nicht oder nur sporadisch
- Nicht alle Entscheider sind überhaupt auf LinkedIn aktiv
Dealfront selbst argumentiert: „Wir können nichts für die Qualität, wenn ein Mitarbeiter sein Profil nicht pflegt.“
Das ist technisch korrekt – hilft Ihrem Vertrieb aber überhaupt nicht.
Die Kostenfalle schlechter Datenqualität
Was bedeutet eine 30% Fehlerquote konkret für Ihr Unternehmen?
Rechenbeispiel:
- 1.000 Kontakte aus Dealfront LinkedIn-Daten
- 300 falsche Ansprechpartner (30%)
- Durchschnittlich 15 Minuten Aufwand pro Kontaktversuch
- = 75 Stunden verschwendete Vertriebszeit
- Bei einem Stundensatz von €40: €3.000 direkte Kosten
Dazu kommen:
- Reputationsschäden durch Fehlkontaktierungen
- Frustrierte Vertriebsmitarbeiter
- Verschwendete Marketing-Budgets
- Gesunkene Conversion-Raten
Branchenstudien bestätigen das Problem: Laut Dun & Bradstreet (2024) weisen durchschnittliche B2B-Datenbanken Fehlerraten von 20-30% bei grundlegenden Kontaktdaten auf.
Das datenschutzrechtliche Problem bei LinkedIn-Daten
Neben der Qualität gibt es ein fundamentales rechtliches Problem: Dürfen LinkedIn-Daten überhaupt für Werbezwecke verwendet werden?
LinkedIn-Profile werden veröffentlicht, um:
- Sich beruflich zu vernetzen
- Von Recruitern gefunden zu werden
- Die eigene Expertise zu zeigen
Nicht jedoch, um mit Cold Outreach und Werbe-E-Mails kontaktiert zu werden.
Der Grundsatz der Zweckbindung nach Art. 5 DSGVO besagt: Daten dürfen nur für den Zweck verwendet werden, für den sie erhoben wurden. Die kommerzielle Nutzung durch Dritte für Direktmarketing ist ein anderer Zweck als die berufliche Vernetzung.
LinkedIn selbst schützt seine Daten aktiv und geht rechtlich gegen Scraping vor. Die Plattform hat mehrfach klargestellt: Das systematische Auslesen von Profildaten verstößt gegen die Nutzungsbedingungen.
Für Sie als Nutzer bedeutet das:
Sie bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone, wenn Sie LinkedIn-basierte E-Mail Kontakte von Dealfront für Cold Outreach nutzen.
Für Sie als nutzendes Unternehmen bedeutet das: Sie haften als Verantwortlicher für die rechtmäßige Verwendung dieser Daten. Die Argumentation „Mein Tool hat mir die Daten geliefert“ schützt Sie nicht vor:
- DSGVO-Bußgeldern (bis zu €20 Mio. oder 4% Jahresumsatz)
- Schadensersatzansprüchen Betroffener (laut BGH-Urteil mindestens €100 pro Person)
- Abmahnungen und Reputationsschäden
Unser Fazit
Dealfront bietet durchaus wertvolle Services wie Website-Visitor-Tracking, doch bei LinkedIn-Daten und gescrapten Website-Kontakten stoßen Unternehmen auf ein doppeltes Problem: Fehlerquoten von bis zu 30% verschwenden wertvolle Vertriebsressourcen, während die rechtliche Zulässigkeit dieser Datenbeschaffung in einer Grauzone verbleibt. Als Verantwortlicher haften Sie für die Verwendung dieser Daten – mit Bußgeldrisiken bis zu 4% des Jahresumsatzes. Unsere Empfehlung: Nutzen Sie Dealfront selektiv für unkritische Anwendungen, setzen Sie aber bei personenbezogenen Direktkontakten auf rechtssichere, consent-basierte Alternativen – denn die Kosten verschwendeter Vertriebszeit und potenzieller Datenschutzverstöße übersteigen die Investition in qualitativ hochwertige, rechtskonforme Datenquellen bei Weitem.


